Weiterhin bieten wir an …
… und nicht zu vergessen:
Qualitätsbericht – Stationäre Einrichtung
Ab dem 1. Januar 2012 ist die zuständige Behörde verpflichtet, Qualitätsberichte über die von ihr geprüften stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen zu erstellen. Diese Berichte müssen die Qualität der in den Einrichtungen und Wohnformen erbrachten Leistungsangebote übersichtlich und vergleichbar darstellen, die Transparenz der Einrichtungen und Wohnformen verbessern und auch für Laien verständlich sein.
Qualitätsbericht der zuständigen Behörde nach dem Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz- WTG LSA) ab 2017.
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Qualität der stationären Pflegeeinrichtung
„Seniorenheim Stadtblick Inh. Bianca Kuchel“