Leistungen

Stationäre Pflege

In der Stationären Pflege bieten wir …

  • Vollstationäre Pflege

  • Kurzzeitpflege

  • Verhinderungspflege

Zum Leistungsumfang neben der Grundversorgung gehören …

  • Angebot einer medizinischen Fußpflege und einer Friseurleistung (externer Anbieter)

  • Angebot einer kleinen Gästeversorgung

  • Vermittlung weiterer Dienstleistungen wie z.B. Physio- und Ergotherapie, Kosmetik oder Friseur intern oder extern

  • soziale Betreuung, auch die Verwaltung von Taschengeld

  • Erledigung von Behördengängen und Erledigung kleinerer Einkäufe

  • Besorgungen aus der Apotheke

  • Schwesternnotruf

Weiterhin bieten wir an …

  • Altersgerechtes Wohnen

  • Gemütliche Aufenthaltsräume in jeder Etage mit Fernseher und Radio

  • Organisation von Festen zu Feiertagen und besonderen Anlässen mit Einbeziehung der Angehörigen

  • Angehörigenabende

  • Beschäftigungstherapien

  • Kulturveranstaltungen

  • Ausflüge

  • Individuelle Versorgung in familiärer Atmosphäre

  • Mitbringen von kleinen privaten Einrichtungsgegenständen ist möglich

… und nicht zu vergessen:

  • Unsere Einrichtung ist barrierefrei

  • mit Fahrstuhl – ausgestattet

  • teilweise mit Balkon

  • zentral gelegen – nahe Stadtzentrum; Stadtpark und gastronomische Einrichtungen sind bequem zu Fuß erreichbar.

  • Parkplätze und Bushaltestelle befinden sich direkt am Haus.

  • Jeden Monat findet mindestens ein besonderer Höhepunkt statt:
    z.B. Ausflüge, Feiern, Besuche und Vorführungen von Kindern, Musik- oder Tanzgruppen.

Qualitätsbericht – Stationäre Einrichtung

Ab dem 1. Januar 2012 ist die zuständige Behörde verpflichtet, Qualitätsberichte über die von ihr geprüften stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen zu erstellen. Diese Berichte müssen die Qualität der in den Einrichtungen und Wohnformen erbrachten Leistungsangebote übersichtlich und vergleichbar darstellen, die Transparenz der Einrichtungen und Wohnformen verbessern und auch für Laien verständlich sein.

Qualitätsbericht der zuständigen Behörde nach dem Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz- WTG LSA) ab 2017.

Download

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung
„Seniorenheim Stadtblick Inh. Bianca Kuchel“